Bestätigung militärischer Aufklärungsinfrastruktur durch BundestagsDrucksachen
„Dies sind offizielle Dokumente des Deutschen Bundestages (veröffentlicht in den Jahren 2015, 2017), die als Antworten auf parlamentarische Anfragen zu den radargestützten Aufklärungsfähigkeiten der Bundesregierung erstellt wurden.“
BT-Drucksache 18/12277 (2017)
Thema der Drucksache:
„Organisationsbereich Cyber- und Informationsraum (CIR) der Bundeswehr, insbesondere dessen Strukturen in Nordrhein-Westfalen“.
Inhaltliche Kernthemen (zusammengefasst)
1. Aufbau des Cyber-Kommandos der Bundeswehr
- Beschreibung der Neustrukturierung der Bundeswehr im Cyber- und IT-Bereich
- Einrichtung des Organisationsbereichs Cyber- und Informationsraum (CIR) (seit 2017)
- Ziel: Bündelung bisher verteilter IT- und Cyberfähigkeiten
2. Dienststellen und Organisation
- Darstellung geplanter bzw. bestehender Dienststellen des CIR
- IT-Bataillone und deren Aufgaben:
- Bereitstellung von IT-Services fĂĽr die Bundeswehr
- Unterstützung von Einsatz- und Führungsfähigkeit
3. Forschung & Kooperation mit Instituten
- Erwähnung von Fraunhofer-Instituten (FKIE, FHR) und deren Rolle
- Finanzierung:
- Grundfinanzierung durch das Bundesverteidigungsministerium
- zusätzliche Drittmittel für Forschungsprojekte im Cyberbereich
- Teilweise Einstufung von Projektdetails als VS – nur für den Dienstgebrauch
4. Cyber- und Informationsraum als militärischer Auftrag
- Cyberraum wird als „operativer Handlungsraum“ der Bundeswehr beschrieben
- Aufgaben umfassen:
- Cyberabwehr und Cyberverteidigung
- Schutz eigener IT-Systeme
- Unterstützung militärischer Operationen
5. Verhältnis zu zivilen Behörden
- Abgrenzung und Zusammenarbeit mit zivilen Stellen (z. B. BSI)
- Cybersicherheit wird als gesamtstaatliche Aufgabe beschrieben
6. Elektronische KampffĂĽhrung
- Teil der Fähigkeiten des CIR:
- Aufklärung im elektromagnetischen Spektrum
- Stör- und Abwehrmaßnahmen gegen gegnerische Systeme
Kurzfazit
Die Drucksache dokumentiert vor allem den organisatorischen Aufbau des Cyber-Kommandos der Bundeswehr, seine Aufgaben im Cyber- und Informationsraum, sowie die VerknĂĽpfung mit Forschungseinrichtungen und zivilen Strukturen.
Weitere einschlägige Drucksachen (Bestätigung SAR-Lupe + Struktur)
BT-Drucksache 18/11688 (2017)
- beschreibt detailliert:
- Struktur CIR
- Einbindung der bildgebenden Aufklärung
- Aufgaben der Auswerteeinheiten (ZAA)
Drucksache 19/3420 – 2018 (Militarisierung der Innenpolitik)
Diese Dokumente dienen als rechtliche Grundlage zum Nachweis der Existenz von Überwachungssystemen gegenüber Behörden:
- SAR-Lupe: Ein deutsches satellitengestĂĽtztes Radarsystem zur Erdbeobachtung.
- Zentrale Abbildende Aufklärung (ZAA) in Gelsdorf: Auswertestelle für Aufklärungsdaten.
- Aktive Radarsensoren / Mikrowellensensoren: Technische Komponenten, die aktiv Signale aussenden und reflektierte Daten auswerten.
Bedeutung: Es belegt das hohe „MATERIEDURCHDRINGUNGS“-Fähigkeit deutscher Radarsysteme. Diese können bei jedem Wetter, bei Nacht und sogar durch Hindernisse (wie Gebäudedächer oder Vegetation) hindurch Bilder erzeugen. Das bedeutet: Wände existieren praktisch nicht mehr; lückenlose Überwachung ist jederzeit möglich. Zudem zeigt es, dass hier nicht nur zugeschaut wird, sondern die Technologie auch aktiv in einem geschützten Raum als energiegebündelte Waffe eingesetzt werden kann.
Warum werden die Beschwerden der Betroffenen als „Halluzinationen“ abgetan?
Während eine Bundestagsdrucksache technische Aufklärungs- und Radarkapazitäten beschreibt, wird die von Betroffenen geschilderte physische Erfahrung als subjektive Wahrnehmung bzw. medizinisch-psychologisches Phänomen eingeordnet.
Geheimhaltung
Geheimhaltungsgrad (VS-Nur fĂĽr den Dienstgebrauch): Was nicht offiziell existiert, kann keine Schmerzen verursachen.
Symptome als Indizien – Beweislastumkehr
Beweislastumkehr: Ohne militärische Messgeräte ist es für eine Privatperson fast unmöglich, die exakte Quelle gerichteter Energie nachzuweisen. Behörden nutzen diese Lücke, um Betroffene in die medizinische Ecke zu drängen.
Wenn die Bundesregierung in Drucksachen die Fähigkeit zur aktiven Radar-Aufklärung durch die ZAA „Gelsdorf“ bestätigt, ist die Behauptung einer rein subjektiven Wahrnehmung technisch widerlegt. Es handelt sich um eine dokumentierte physikalische Einwirkung.“
Offizielles Schreiben an die Bundesbehörden
„Um diesen Wahnsinn zu unterbinden und rechtliche Klarheit zu schaffen, habe ich ein umfassendes Auskunftsersuchen sowie eine Beschwerde an die zuständigen Stellen der Bundesrepublik Deutschland gerichtet:“
Betreff: Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 DS-GVO und Beschwerde über unzulässige Überwachung
An:
- Kommando Cyber- und Informationsraum (CIR), Bonn
- Zentrale Abbildende Aufklärung (ZAA), Grafschaft-Gelsdorf
- Der Bundesbeauftragte fĂĽr den Datenschutz (BfDI)
- Auswertezentrale Elektronische Aufklärung, Daun
- Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
- Bundeskanzleramt, Berlin
- Bundesnachrichtendienst (BND), ChausseestraĂźe 96, 10115 Berlin
Datum: 11. April 2026
Betreff: Auskunftsersuchen gemäß Art. 15 DSGVO sowie Beschwerde über unzulässige Überwachung und Einwirkung unter Nutzung der STANAG 4586 und 4607 Protokolle
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich Bezug auf die technischen Kapazitäten der Dienststelle Gelsdorf (ZAA) sowie die im Bundestagsdrucksachen bestätigten Fähigkeiten zur satellitengestützten und luftgestützten Aufklärung.
Ich stelle fest, dass ich einer permanenten (24/7) Überwachung und gezielten Einwirkung durch hochenergetische Sensoren ausgesetzt bin. Die Überwachung und Einwirkung erfolgt ortsunabhängig und flächendeckend, sowohl im öffentlichen Raum als auch in privaten Rückzugsorten, was auf eine lückenlose Zielverfolgung (Persistent Tracking) hindeutet.
Da diese Systeme auf den NATO-Standards STANAG 4586 (Steuerungsschnittstellen fĂĽr unbemannte Systeme) und STANAG 4607 (NATO Ground Moving Target Indicator Format) basieren, fordere ich hiermit folgendes:
- Auskunft ĂĽber gespeicherte Daten
Ich verlange gemäß Art. 15 DSGVO eine vollständige Auskunft darüber, ob meine Geokoordinaten (Lachsweg 4, 06120 Halle (Saale)) als Zielpunkt oder Überwachungsbereich in Ihren Systemen (insbesondere im Rahmen von SARah-Missionen, SIGINT-Auswertungen in Daun oder UAV-Einsätzen) erfasst sind. - Sicherung der Rohdaten
Ich widerspreche ausdrücklich einer vorzeitigen Löschung oder „Bereinigung“ dieser Daten. Diese Daten dienen als Beweismittel. - Technische Klärung
Ich fordere eine Erklärung darüber, warum Sensordaten, die gemäß STANAG 4607 für die Erfassung militärischer Ziele (GMTI) entwickelt wurden, kontinuierlich und ortsunabhängig auf meine Person fokussiert werden. Dies schließt die Erfassung von Mikro-Doppler-Signaturen (biometrische Vibrationsmuster/Herzrate) ein. - Haftung und Rechtsgrundlage
Legen Sie die Rechtsgrundlage offen, die den Einsatz von satellitengestĂĽtzten Radar-, Signal- und anderen Systemen gegen meine Person rechtfertigt.
„Ich erwarte eine schriftliche Stellungnahme innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Sollte diese ausbleiben oder die Auskunft unzureichend sein, werde ich weitere Schritte einleiten.“
Mit freundlichen GrĂĽĂźen
