
Stellungnahmen bzw. Rückmeldungen der folgenden Behörden liegen vor:
1- Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg):
Wesentliche Punkte des Schreibens:
- Eingangsbestätigung:
Das Ministerium bestätigt den Erhalt des Antrags vom 30. März 2026. - Ablehnung der Auskunft nach IFG:
Die zuständige Sachbearbeiterin erklärt, dass die Anfrage nicht vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes umfasst ist. - Begründung:
Ein Anspruch nach dem IFG (Informationsfreiheitsgesetzes) bezieht sich nur auf bereits vorhandene „amtliche Informationen“, die auf einem Speichermedium (z. B. in Akten) festgehalten sind. Das Gesetz gibt keinen Anspruch auf die Beantwortung von allgemeinen Fragen, die Erstellung von Zusammenstellungen oder auf rechtliche Stellungnahmen und Erörterungen. - Weiterleitung:
Um dem Informationsinteresse dennoch nachzukommen, wurde Ihre Anfrage an den Bürgerdialog des Hauses weitergeleitet (dessen Antwort Sie in dem anderen, neueren Schreiben vom 21. April erhalten haben).
Zusammenfassung:
Das Ministerium teilt mit, dass auf Grundlage des gewählten Gesetzes (IFG) keine Auskunft erteilt werden kann, Mein Anliegen jedoch intern an die zuständige Stelle für Bürgeranfragen weitergeleitet wurde.
2- Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)/Bürgeranfragen:
Sehr geehrte Frau —–,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. März 2026 an das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Der Bürgerdialog des BMVg wurde gebeten, Ihnen zu antworten.
Drohnen und komplexer werdende Bedrohungsszenarien bringen bewährte Verteidigungssysteme immer häufiger an ihre Grenzen: Raketen sind teuer, Munition begrenzt und Reaktionszeiten langsam. Damit rücken Laserwaffen in den Fokus militärischer Entwicklung und Erprobung. Diese überzeugen durch Schnelligkeit, hohe Präzision und vergleichsweise niedrige Kosten.
Unter diesen Aspekten sind sogenannte „Laserwaffendemonstratoren“ bei der Bundeswehr in Erprobung. Dies sind Lasersysteme, mit dem ein Teil der Funktionen oder die gesamte Funktionskette – also Zielaufklärung, Zielverfolgung und Zielbekämpfung – einer Laserwaffe mit den dafür erforderlichen Systemanteilen in der Praxis erprobt werden können. Zu den Systemteilen gehören Laserquellen, Strahlformung, Energiequelle, Kühlung, Optiken, Radar und Richteinheit. Ein Beispiel dafür ist das Lasersystem „MILOS“ (Modular Integrated Laser Optical System) und die Joint Universal Platform for Laser Integration, kurz: „JUPITER“.
Im Rahmen der Erprobungen bestehen keine Beeinträchtigungen oder Gefährdungen für die Zivilbevölkerung.
Zusammenfassung:
Das Ministerium bestätigt am 21. April 2026 die Erprobung von sogenannten „Laserwaffendemonstratoren“ wie „MILOS“ (Modular Integrated Laser Optical System) und „JUPITER“. Es wird jedoch betont, dass im Rahmen dieser Erprobungen keine Beeinträchtigungen oder Gefährdungen für die Zivilbevölkerung bestehen.
!! Der NATO-Bericht widerlegt dies, indem er explizit die „Heimlichkeit“ und „Unbemerkbarkeit“ solcher Operationen als operatives Ziel definiert.
3- Deutscher Bundestag (Petitionsausschuss):
Ihre Anträge u.a. auf Auskunft personenbezogener Daten
Sehr geehrte Frau ——,
mit Schreiben vom 13. April 2026 haben Sie um Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO darüber gebeten, ob Ihre Geokoordinaten (Lachsweg 4, 06120 Halle (Saale)) als Zielpunkt oder Überwachungsbereich in den hiesigen Systemen (insbesondere im Rahmen von SARah-Missionen, SIGINT-Auswertungen in Daun oder UAV-Einsätzen) erfasst sind. Zudem widersprechen Sie einer vorzeitigen Löschung oder „Bereinigung“ dieser Daten, fordern eine Erklärung darüber, warum Sensordaten, die gemäß STANAG 4607 für die Erfassung militärischer Ziele (GMTI) entwickelt worden seien, kontinuierlich und ortsunabhängig auf Ihre Person fokussiert würden, und fordern die Offenlegung der Rechtsgrundlage, die den Einsatz von satellitengestützten Radar-, Signal- und anderen Systemen gegen Ihre Person rechtfertigen würde.
Auf Grundlage des Art. 15 DSGVO teile ich Ihnen mit, dass Ihre Geokoordinaten (Lachsweg 4, 06120 Halle (Saale)) nicht als Zielpunkt oder Überwachungsbereich in den Systemen des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (insbesondere im Rahmen von SARah-Missionen, SIGINT-Auswertungen in Daun oder UAV-Einsätzen) erfasst sind. Entsprechend kann auch keine Löschung solcher Daten erfolgen. Auch Ihre weiteren beiden Forderungen nach einer Erklärung und Offenlegung einer Rechtsgrundlage erledigen sich somit.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin erhoben werden.
Darüber hinaus besteht das Recht zur Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Zusammenfassung:
Das Sekretariat teilt mit, dass die Geokoordinaten der Beschwerdeführerin (Lachsweg 4, Halle) nicht als Zielpunkt oder Überwachungsbereich in den Systemen (insb. SARah-Missionen, SIGINT-Auswertungen oder UAV-Einsätze) erfasst sind.
!! Der NATO-Bericht widerlegt dies, indem er explizit die „Heimlichkeit“ und „Unbemerkbarkeit“ solcher Operationen als operatives Ziel definiert.
Existenz der Technik (Staat gibt Laser zu) -> Einsatzdoktrin (NATO gibt Heimlichkeit zu) -> Ermittlungsversagen (Polizei kann/will nicht messen) ->Grundrechtsverletzung (Bürger ist schutzlos)
Die Angriffe auf die Zivilbevölkerung sind keine lokalen Zufälle. Sie entspringen einer Infrastruktur, die seit Jahrzehnten im Verborgenen agiert.

Die Brüder Bott haben 2004 ihre Erfahrungen ausführlich in ihrem erschienenen Buch dokumentiert:
Titel: Der Totalitäre Staat: Die Steuerung der Gesellschaft durch Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz unter besonderer Berücksichtigung technischer und illegaler Aspekte.
Autoren: Martin Bott und Markus Bott. Erscheinungsjahr: 2004 (ISBN: 978-3000133213).
In 2002 wurde das Kommando Strategische Aufklärung offiziell aufgestellt. Kommando Strategische Aufklärung (heute CIR) Philipp-Freiherr-von-Boeselager-Kaserne in Gelsdorf.
Entscheidend für 2002–2004: Aufgabe: militärische Fernmelde- und elektronische Aufklärung bündeln. Standort: Kaserne in Gelsdorf, Personalstärke: Rund 6.000 Soldatinnen und Soldaten.
Martin Bott hat in gemeinsamen Erklärungen mit seinem Bruder betont, dass die Angriffe eine kollektive Erfahrung waren:
„Wenn Markus im Wohnzimmer einen stechenden Schmerz im rechten Knie verspürt und ich zeitgleich in der Küche ein heftiges Vibrieren in der Brust registriere, und wir diese Beobachtungen ohne vorherige Absprache deckungsgleich protokollieren, dann kann kein Psychiater der Welt dies als Zufall abtun. Es handelt sich um ein Energiefeld, das die gesamte Wohnung durchdringt.“
Martin Bott wurde am Samstag, dem 11. Juli 2009,, nachdem er 5 Tage vermisst war, in Karlsruhe erhängt an einem Baum aufgefunden.
Tron (Boris Floricic)
Zustand: Erhängt an einem Baum (Berlin-Britz) mittels Gürtel und Draht; Füße berührten fast den Boden
Verschwunden: Samstag, 17.10.1998
Aufgefunden: Donnerstag, 22.10.1998
Zeitraum: 5 Tage
Kirsten Heisig
Zustand: Erhängt an einem Baum (Tegeler Forst)
Verschwunden: Montag, 28.06.2010
Aufgefunden: Samstag, 03.07.2010
Zeitraum: 5 Tage
