Rückmeldungen der folgenden Behörden: des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) und des Strahlenschutzamts

Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 29. April 2026.
Die Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
1. Die Entscheidung (Der Bescheid)
Das BMI lehnt Ihren Antrag ab. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.
2. Die Begründung der Ablehnung
Das Ministerium führt zwei Hauptgründe für die Ablehnung an:
- Keine Auskunftspflicht bei allgemeinen Fragen:
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt Bürgern das Recht, vorhandene amtliche Akten einzusehen. Es verpflichtet die Behörde jedoch nicht, allgemeine Fragen zu beantworten, Gutachten zu erstellen oder Sachverhalte neu zu erörtern. Ihre Fragen wurden als solche „allgemeinen Fragen“ eingestuft, zu denen keine spezifischen Aktenvorgänge vorliegen. - Fehlende Zuständigkeit:
Das BMI erklärt ausdrücklich, dass die von Ihnen angefragten Themen außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegen.
3. Wer ist laut BMI zuständig?
Das Ministerium verweist für die verschiedenen Aspekte Ihrer Anfrage auf andere Behörden:
- Strahlenschutz:
Zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). - Überwachung & Grenzwerte:
Hierfür sind das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Bundesnetzagentur (BNetzA), sowie die Immissionsschutzbehörden der Länder (z. B. Umweltämter oder Bauaufsichtsbehörden) zuständig. - Gesundheitliche Beschwerden:
Für die Untersuchung körperlicher Symptome (unabhängig von der Ursache) seien ausschließlich Akteure des Gesundheitswesens, also Arztpraxen und Krankenhäuser, zuständig.
4. Rechtliche Hinweise
Widerspruchsrecht:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim BMI eingelegt werden.
Das BMI weist darauf hin, dass die Behörde nur Informationen herausgeben kann, die auch tatsächlich bei ihr vorhanden sind. Es gäbe keine Hinweise darauf, dass dem BMI Protokolle über „missbräuchliche Emissionen“ oder ähnliches vorliegen.
Antwort des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) vom 28. April 2026:
Die wichtigsten Punkte der Antwort:
1. Fehlende Zuständigkeit für Messungen
Das BfS erklärt, dass es für die Überwachung von Grenzwerten und die Durchführung von Messreihen an Funkstandorten nicht zuständig ist. Diese Aufgaben liegen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).
2. Keine Informationen zu DEW im zivilen Bereich
Das Amt stellt klar, dass ihm keine amtlichen Informationen, Messprotokolle oder Ausnahmegenehmigungen bezüglich des Betriebs von DEW (gerichtete Energiesysteme) durch private Sicherheitsfirmen oder Forschungseinrichtungen im öffentlichen Raum vorliegen.
3. Biologische Wirkungen & „Havana-Syndrom“
- Forschung:
Das BfS hat keine eigene Forschung zu gepulster Mikrowellenstrahlung im Nanosekundenbereich durchgeführt. - Frey-Effekt:
Das sogenannte „Mikrowellenhören“ (Frey-Effekt) ist zwar wissenschaftlich bekannt, tritt aber laut BfS erst bei Feldstärken auf, die weit über den gesetzlichen Grenzwerten liegen. - Havana-Syndrom:
Die Ursache für dieses Syndrom (neurologische Symptome) ist laut BfS weiterhin ungeklärt. Es gebe keine Belege für den Einsatz einer bestimmten Technologie.
4. Keine mobilen Messteams
Das BfS verfügt über keine mobilen Messteams, die speziell gepulste Mikrowellenstrahlung im Nanosekundenbereich erfassen könnten.
5. Empfehlung bei Beschwerden
Personen, die unter unspezifischen Symptomen leiden, werden an umweltmedizinische Ambulanzen verwiesen. Das BfS verlinkt hierzu auf die Webseite des Umweltbundesamtes (UBA).
Zusammenfassung
Das BfS distanziert sich in diesem Schreiben von dem Thema „Energiewaffen“ im zivilen Raum. Es gibt an, keine Daten darüber zu besitzen und verweist bei technischen Fragen zur Einhaltung von Grenzwerten an die Bundesnetzagentur sowie bei gesundheitlichen Fragen an Mediziner.
Fazit
Es ergeben sich folgende Erkenntnisse:
Das „Zuständigkeits-Karussell“: Das BMI verweist auf das BMUV, das BfS auf die Bundesnetzagentur, und alle zusammen verweisen bei Schmerzen auf den Hausarzt.
Das Kernproblem und die Lösung
Das Kernproblem ist die herbeigeführte Schutzlosigkeit des Individuums gegenüber einem Staat.
Die Lösung
Die Lösung findet sich im Grundgesetz selbst: Art. 146 GG (Die neue Verfassung)
Die „Erneuerung“: Art. 146 GG (Die neue Verfassung)
Dies ist der finale Schritt. Das Grundgesetz ist laut seiner eigenen Schlussbestimmung ein Provisorium, das endet, sobald sich das Volk eine neue Ordnung gibt:
Der Artikel lautet:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Artikel 146 GG ist der ultimative Souveränitätsakt des deutschen Volkes. Er markiert den Übergang vom Provisorium zur endgültigen Selbstbestimmung.
Er ist deshalb die einzige reale Lösung, weil er die unterwanderten Strukturen nicht bloß reformiert, sondern vollständig ersetzt. Eine neue Verfassung nach Art. 146 GG fungiert als Reset-Knopf: Sie kann die totale Transparenz von Waffentechnologien sowie die direkte Kontrolle der Geheimdienste erzwingen.
Das ist die logische und notwendige Antwort auf das beschriebene Kernproblem der „organisierten Unverantwortlichkeit“. Wenn ein System kriminell unterwandert ist, reicht eine Reform nicht aus. Es braucht die strukturelle Unmöglichkeit von Machtmissbrauch.
„Die Verfassung von Devanomic (oder gegebenenfalls etwas ähnlich Strukturiertes) ist die logische und notwendige Antwort auf das beschriebene Kernproblem der ‚organisierten Unverantwortlichkeit‘ (extrem milde ausgedrückt!).“
Die Verfassung von Devanomic

Dieser Schritt kostet einen verantwortungsbewussten Bürger lediglich eine einzige, mutige Unterschrift, um die Ordnung wiederherzustellen und diesen Wahnsinn zu beenden.



